Winterdienst

Wann immer es nötig ist, übernehmen wir den Winterdienst, natürlich auch am frühen Morgen. So kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach.

Sicher ankommen.

Der Winterdienst ist sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner einer Anlage als auch für deren Kunden und Besucher zwingend erforderlich. Seitens des Gesetzgebers wird eine Verkehrssicherungspflicht ausgerufen und wem ein Gebäude gehört, der ist hierzu verpflichtet.

Wir übernehmen gerne den Winterdienst, was sowohl die Beseitigung von Schnee als auch das Streuen bei Gefahr von Glatteisbildung beinhaltet. Dass wir dabei auch am frühen Morgen tätig werden und stets die Wetterentwicklung im Blick haben, versteht sich von selbst.

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